Gleichstellung im Kindheitsrecht
Anders als in den Niederlanden, Spanien oder Großbritannien trauen die deutschen Behörden schwulen und lesbischen Paaren nicht zu, Kinder zu erziehen.Wie ist eure Meinung, wie vertretet ihr sie?
Sollten homosexuelle Paare (Mann/Mann, Frau/Frau) im Kindschaftsrecht genauso behandelt werden wie heterosexuelle Paare (Frau/Mann)?
Erst im Januar wurde ein Antrag auf Gleichstellung im Bundesrat abgelehnt.
Im SPD-Antrag wurde gefordert, Lebenspartnerschaften in allen Bereichen mit der Ehe gleichzustellen. Dem stimmten allerdings nur SPD und Grüne zu. CDU/CSU und FDP lehnten die Gleichbehandlung ab, die Linkspartei enthielt sich der Stimme.
Jetzt gibt es in Berlin einen neuen Anlauf:
Der Berliner Senat engagiert sich im Bundesrat für die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht - die Bundesregierung lehnt das aber bislang ab.
Die rot-rote Koalition hat am Dienstag auf Vorlage von Bildungsminister Jürgen Zöllner (SPD) eine Bundesratsinitiative zur Öffnung des Adoptionsrechts für verpartnerte Paare gestartet. Außerdem soll die Lebenspartnerin einer Frau, die nach einer künstlichen Befruchtung schwanger geworden ist, künftig automatisch als "Co-Mutter" anerkannt werden. Gesichert werden soll auch die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Bestimmungen über die künstliche Befruchtung mit Spendersamen ("heterologe Insemination"). Die unterschiedliche Behandlung von Hetero- und Homosexuellen führe nach Ansicht des Senats "zu ungerechtfertigten Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare mit Kindern".
Der Vorstoß hat im Augenblick wenig Aussichten auf Erfolg, da die schwarz-gelbe Bundesregierung weiterhin die Gleichstellung im Adoptionsrecht ablehnt. Erst im Januar diesen Jahres schmetterte der Rechtsausschuss des Bundestages einen Antrag auf Gleichbehandlung ab. Die Unionsfraktion hatte in der Vergangenheit behauptet, dass Schwule und Lesben generell schlecht für das Kindeswohl seien.
Der Berliner Senat weist jedoch darauf hin, dass das Oberlandesgericht Hamburg Ende Januar das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig erklärt hatte. Sollte das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung aufrecht erhalten, würde Karlsruhe die Bundesregierung schon wie beim Erbschaftssteuerrecht dazu zwingen, eine grundgesetzwidrige Diskriminierung von Schwulen und Lesben zu beenden.
Quelle: Queer.deDie rot-rote Koalition hat am Dienstag auf Vorlage von Bildungsminister Jürgen Zöllner (SPD) eine Bundesratsinitiative zur Öffnung des Adoptionsrechts für verpartnerte Paare gestartet. Außerdem soll die Lebenspartnerin einer Frau, die nach einer künstlichen Befruchtung schwanger geworden ist, künftig automatisch als "Co-Mutter" anerkannt werden. Gesichert werden soll auch die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Bestimmungen über die künstliche Befruchtung mit Spendersamen ("heterologe Insemination"). Die unterschiedliche Behandlung von Hetero- und Homosexuellen führe nach Ansicht des Senats "zu ungerechtfertigten Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare mit Kindern".
Der Vorstoß hat im Augenblick wenig Aussichten auf Erfolg, da die schwarz-gelbe Bundesregierung weiterhin die Gleichstellung im Adoptionsrecht ablehnt. Erst im Januar diesen Jahres schmetterte der Rechtsausschuss des Bundestages einen Antrag auf Gleichbehandlung ab. Die Unionsfraktion hatte in der Vergangenheit behauptet, dass Schwule und Lesben generell schlecht für das Kindeswohl seien.
Der Berliner Senat weist jedoch darauf hin, dass das Oberlandesgericht Hamburg Ende Januar das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig erklärt hatte. Sollte das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung aufrecht erhalten, würde Karlsruhe die Bundesregierung schon wie beim Erbschaftssteuerrecht dazu zwingen, eine grundgesetzwidrige Diskriminierung von Schwulen und Lesben zu beenden.