Glasverbot auch während des CSD ...
... beziehungsweise während der Parade?Jetzt, zu Karneval, wollte die Stadt Köln ein "Glasverbot" für die betroffene Strecke, bzw. die betroffenen Stadtteile verhängen.
Scherbenmeere und Alkoholexzesse von Jugendlichen wollen die Stadt Köln, die Polizei Köln und das Festkomitee Kölner Karneval von 1823 e. V. im Kölner Straßenkarneval künftig nicht mehr akzeptieren!
Nach den negativen Erfahrungen der vergangenen Jahre wird das Ordnungsamt der Stadt Köln eine Allgemeinverfügung erlassen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit das Verkaufen und Mitführen von Glas und Glasflaschen in bestimmten Citylagen untersagt.
Mit diesem Glasverbot möchten wir den "Jecken" nicht den Spaß an der Freud nehmen, sondern sie vor gefährlichen Verletzungen schützen,
begründet Stadtdirektor Guido Kahlen die Maßnahme, der jetzt der Rechtsausschuss des Rates zustimmte. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009.
Auch wenn jetzt dieses Verbot durch einen Eilantrag eines Kölner Bürgers vorläufig mit der BegründungNach den negativen Erfahrungen der vergangenen Jahre wird das Ordnungsamt der Stadt Köln eine Allgemeinverfügung erlassen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit das Verkaufen und Mitführen von Glas und Glasflaschen in bestimmten Citylagen untersagt.
Mit diesem Glasverbot möchten wir den "Jecken" nicht den Spaß an der Freud nehmen, sondern sie vor gefährlichen Verletzungen schützen,
begründet Stadtdirektor Guido Kahlen die Maßnahme, der jetzt der Rechtsausschuss des Rates zustimmte. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009.
Zur Begründung wies das Gericht darauf hin, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgliche Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse. Allein das in der Allgemeinverfügung verbotene Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine Gefahr im Rechtssinne dar. So sei die Benutzung von Glasbehältern an sich nicht gefährlich. Sie werde es im Regelfall erst dadurch, dass ordnungswidriges oder strafbares Verhalten hinzukämen, etwa die rechtswidrige Beseitigung von Gläsern und Flaschen oder Sachbeschädigungs- beziehungsweise Köperverletzungsdelikte.
Das Verbot träfe aber auch eine Vielzahl von Personen, die sich ordnungsgemäß verhielten und deswegen im Rechtssinne „Nichtstörer“ seien.
gekippt wurde, Das Verbot träfe aber auch eine Vielzahl von Personen, die sich ordnungsgemäß verhielten und deswegen im Rechtssinne „Nichtstörer“ seien.
würde mich mal interessieren, wie sähe das eurer Meinung nach bei der Parade des CSD in Köln aus?
Würdet ihr ein Verbot begrüßen, oder eher nicht?